AW: AW: Neuer Kaufvertrag 1205: Yamaha Eilers, Zahlung

YAMAHA MOTOR EUROPE N.V. rechnungseingang at yamaha-motor.de
Wed Nov 30 10:26:12 GMT 2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie eben telefonisch besprochen. Anbei ist der finale zahlung.
Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wir haben gerne wit Sie gearbeitet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne 
zur Verfügung.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

i.A. Christoph Kutschbach
Area Manager Parts & Accessories

YAMAHA MOTOR EUROPE N.V.
Niederlassung Deutschland,
Geschäftsbereich Motorisierte Produkte
Hansemannstraße 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Germany
Mobile +49(0)172 263 1453
www.yamaha-motor.de [1]

  [2]    [3]     [4]     [5]

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Yamaha Motor Europe N.V.
Niederlassung Deutschland,
Geschäftsbereich Motorisierte Produkte
Hansemannstrasse 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Country Manager: Marcel Driessen
Tel. +49(0)2131-2013-0
Amtsgericht Neuss HRB 22672
UST-ID-Nr. DE169910561

Yamaha Motor Europe N.V.
Aktiengesellschaft nierländischen
Rechts, Sitz: Schiphol-Rijk (Niederlande)
Handelsregister der niederländischen
Handelskammer Nr.: 34084613
Vorstand: Eric R. de Seynes
(Vorsitzender), Yuki Doi
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Radboud L.J.M. Molijn
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Unsere AGB`s und Garantiebedingungen:

Garantiebedingungen §1 Die der Garantie unterliegenden Teile: Die 
Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile mit 
Ausnahme von glashaltigen Teilen und elektronischen Bauteilen (z.B. 
sämtliche Steuergeräte, usw.). Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum und 
endet nach 3 Monaten, bei überholten Teilen nach 6-12 Monaten je nach 
Vereinbarung (bei unversehrter Plombe/Plomben, Versiegelung). Keine 
Garantie besteht für a) normalen Verschleiß und normale Abnutzung b) 
Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind c) Betriebs- und 
Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und 
Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige 
Schmiermittel d) alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag 
bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten 
Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, 
Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, 
Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate

  	* 2 Inhalt der Garantie: Rostet ein Karosserieteil durch bzw. verliert 
ein garantiertes Teil innerhalb der Garantiedauer unmittelbar und nicht 
infolge eines Fehlers nicht garantierter Teile seine Funktionsfähigkeit 
und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch 
auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang. Keine 
Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden a) 
durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit 
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b) durch mut- oder böswillige 
Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, 
Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, 
Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder 
Explosion; c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel 
oder Überhitzung; d) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren 
als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten 
ausgesetzt wurde; e) für die ein Dritter aus Einbau- bzw. 
Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat; f) die aus der Teilnahme 
an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen 
Übungsfahrten entstehen; g) die durch die Veränderung der ursprünglichen 
Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder 
Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller 
zugelassen sind; h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen 
Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit 
nachweislich nicht in Zusammenhang steht. Eine Garantieleistung erfolgt 
ferner nicht, wenn a) die vom Hersteller vorgeschriebenen 
Wartungsarbeiten an der garantierten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder 
mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und 
auf Verlangen belegt worden sind; b) die Hinweise des Herstellers in der 
Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind; 
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein 
Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde; d) der 
garantiepflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde; e) 
gegen die Bestimmungen zur Abwicklung verstoßen worden ist; f) der 
fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung 
von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann; g) beim Einbau 
die Betriebsstoffe des garantierten Bauteils (z.B.

Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel etc.) nicht erneuert 
worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche 
Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert 
worden sind. §3 Geltungsbereich der Garantie: Die Garantie gilt auf dem 
Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, bei 
vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes auch für Europa im 
geographischen Sinne. §4 Umfang der Garantie: Kostenbeteiligung Die 
Garantie umfasst die Reparatur garantierter Teile nach Wahl des 
Garantiegebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen

Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen 
einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach 
den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Die Lohnkosten sind jedoch auf 
20% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils (Materialwert inklusive 
Frachtkosten zuzüglich gesetzlicher MWSt., nur wenn Frachtkosten auch 
beim Kauf ausgewiesen und berechnet wurden) beschränkt. Sollte eine 
Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich 
sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilebezug bzw. für eine 
Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Garantieanspruch 
nur nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der 
Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den 
Kaufpreis des garantierten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten 
Lohnkosten. Überschreiten nach Durchführung einer Instandsetzung die 
Materialkosten den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils, so beschränkt 
sich der Garantieanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des 
garantierten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer 
Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des 
garantierten Ersatzteils beschränkt. Die Gesamtleistungen aus dieser 
Garantiezusage sind auf 120% des Kaufpreises des garantierten 
Ersatzteils (Material maximal 100% und Lohnkosten maximal

20%) beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer/Käufer als 
Selbstbehalt. Unter die Garantie fallen nicht a) Kosten für Test-, Mess- 
und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem 
garantiepflichtigen Schaden anfallen; b) der Ersatz von mittelbaren oder 
unmittelbaren Folgeschäden; c) Kosten für Luftfracht. Werden 
gleichzeitig der Garantie unterliegende Reparaturen und nicht der 
Garantie unterliegende Reparaturen und/oder Inspektionen durchgeführt, 
so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe 
der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt. Die Garantie begründet 
nicht Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder 
Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). §5 Abwicklung der Garantie: 
Der Käufer hat einen Garantieschaden unverzüglich und immer vor 
Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur 
bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt 
einen geeigneten Reparaturbetrieb. Ist eine Reparatur durch den 
Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die 
Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers 
durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem 
Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. 
Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die 
Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im 
einzelnen zu ersehen sein. Der Käufer hat für die Feststellung des 
Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der 
beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom 
Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer hat eine 
schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege 
über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu 
übersenden.

Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die 
Weisungen des Verkäufers zu befolgen. §6 Garantiedauer: Die Garantie 
beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 6 Monaten/ überholten 
Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der garantierten Baugruppe 
während dieses Zeitraums erlischt die Garantie zum Zeitpunkt des 
Austausches. §7

Veräußerung: Bei Veräußerung des garantierten Teiles bzw. des gesamten 
Fahrzeuges mit dem eingebauten, garantierten Teil während der 
Garantiedauer, kann der Käufer/Garantienehmer seine Ansprüche aus dieser 
Garantiezusage an den Erwerber abtreten. §8 Verjährung: Alle Ansprüche 
aus einem Garantiefall verjähren in 6 Monaten nach Eintritt des 
Schadensfalles.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter 
Kraftfahrzeugteile Allgemeines:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter 
Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen, 
Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu 
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Preise Der Preis des Kaufgegenstandes 
versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Zahlungen Zahlungen 
sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige 
Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere 
Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit 
Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein 
rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein 
Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus 
Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Eigentumsvorbehalt Der 
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des 
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Garantie 
Wir bieten auf unsere Gebrauchtteile eine Garantie über 3 Monate, 
überholte Teile 6-12 Monate, ab dem Verkaufsdatum gemäß unseren 
Garantiebedingungen. Die Garantie setzt voraus, dass die erworbenen 
Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau im 
Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Haftung Der 
Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, 
wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie 
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Käufer ist 
verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen 
hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem 
aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, 
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem 
Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben 
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus 
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und 
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des 
Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen 
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen 
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder 
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der 
Klageerhebung nicht bekannt war. Widerrufsbelehrung Der Verbraucher kann 
den Vertrag widerrufen, indem er die erhaltene Ware ohne Angabe von 
Gründen innerhalb von einem Monat zurücksendet. Die Frist beginnt 
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht 
paketversandfähiger Ware (z.B.

bei sperrigen Gütern) kann der Kunde den Widerruf auch durch ein 
Rücknahmeverlangen in Textform (per Brief, Fax oder e-Mail) erklären. 
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. 
des Rücknahmeverlangens. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen 
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren 
und ggf.

gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer 
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt 
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren 
Prüfung

- wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen 
ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er 
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles 
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra 
angefertigte Waren, preisreduzierte Sonderposten welche in unseren 
Auktionen als solche gekennzeichnet sind, sind von der Rückgabe 
ausgeschlossen. Impressum:

Geschäftsführer: Sascha Hasanovic; Adresse: Am Hagenblech 38, 59955 
Winterberg; Kontakt: Telefon 02981/433, Fax: 02981/899525, Email:

verkauf at has-antriebstechnik.de; Ansprechpartner: Sascha Hasanovic

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