AW: AW: Neuer Kaufvertrag 1205: Yamaha Eilers, Zahlung
YAMAHA MOTOR EUROPE N.V.
rechnungseingang at yamaha-motor.de
Wed Nov 30 10:26:12 GMT 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie eben telefonisch besprochen. Anbei ist der finale zahlung.
Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wir haben gerne wit Sie gearbeitet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i.A. Christoph Kutschbach
Area Manager Parts & Accessories
YAMAHA MOTOR EUROPE N.V.
Niederlassung Deutschland,
Geschäftsbereich Motorisierte Produkte
Hansemannstraße 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Germany
Mobile +49(0)172 263 1453
www.yamaha-motor.de [1]
[2] [3] [4] [5]
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Yamaha Motor Europe N.V.
Niederlassung Deutschland,
Geschäftsbereich Motorisierte Produkte
Hansemannstrasse 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Country Manager: Marcel Driessen
Tel. +49(0)2131-2013-0
Amtsgericht Neuss HRB 22672
UST-ID-Nr. DE169910561
Yamaha Motor Europe N.V.
Aktiengesellschaft nierländischen
Rechts, Sitz: Schiphol-Rijk (Niederlande)
Handelsregister der niederländischen
Handelskammer Nr.: 34084613
Vorstand: Eric R. de Seynes
(Vorsitzender), Yuki Doi
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Radboud L.J.M. Molijn
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Unsere AGB`s und Garantiebedingungen:
Garantiebedingungen §1 Die der Garantie unterliegenden Teile: Die
Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile mit
Ausnahme von glashaltigen Teilen und elektronischen Bauteilen (z.B.
sämtliche Steuergeräte, usw.). Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum und
endet nach 3 Monaten, bei überholten Teilen nach 6-12 Monaten je nach
Vereinbarung (bei unversehrter Plombe/Plomben, Versiegelung). Keine
Garantie besteht für a) normalen Verschleiß und normale Abnutzung b)
Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind c) Betriebs- und
Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und
Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige
Schmiermittel d) alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag
bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten
Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten,
Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen,
Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate
* 2 Inhalt der Garantie: Rostet ein Karosserieteil durch bzw. verliert
ein garantiertes Teil innerhalb der Garantiedauer unmittelbar und nicht
infolge eines Fehlers nicht garantierter Teile seine Funktionsfähigkeit
und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch
auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang. Keine
Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden a)
durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b) durch mut- oder böswillige
Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch,
Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder
Explosion; c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel
oder Überhitzung; d) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren
als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten
ausgesetzt wurde; e) für die ein Dritter aus Einbau- bzw.
Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat; f) die aus der Teilnahme
an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen; g) die durch die Veränderung der ursprünglichen
Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller
zugelassen sind; h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen
Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
nachweislich nicht in Zusammenhang steht. Eine Garantieleistung erfolgt
ferner nicht, wenn a) die vom Hersteller vorgeschriebenen
Wartungsarbeiten an der garantierten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder
mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und
auf Verlangen belegt worden sind; b) die Hinweise des Herstellers in der
Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein
Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde; d) der
garantiepflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde; e)
gegen die Bestimmungen zur Abwicklung verstoßen worden ist; f) der
fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung
von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann; g) beim Einbau
die Betriebsstoffe des garantierten Bauteils (z.B.
Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel etc.) nicht erneuert
worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche
Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert
worden sind. §3 Geltungsbereich der Garantie: Die Garantie gilt auf dem
Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, bei
vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes auch für Europa im
geographischen Sinne. §4 Umfang der Garantie: Kostenbeteiligung Die
Garantie umfasst die Reparatur garantierter Teile nach Wahl des
Garantiegebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen
Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen
einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach
den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Die Lohnkosten sind jedoch auf
20% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils (Materialwert inklusive
Frachtkosten zuzüglich gesetzlicher MWSt., nur wenn Frachtkosten auch
beim Kauf ausgewiesen und berechnet wurden) beschränkt. Sollte eine
Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich
sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilebezug bzw. für eine
Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Garantieanspruch
nur nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der
Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den
Kaufpreis des garantierten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten
Lohnkosten. Überschreiten nach Durchführung einer Instandsetzung die
Materialkosten den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils, so beschränkt
sich der Garantieanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des
garantierten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer
Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des
garantierten Ersatzteils beschränkt. Die Gesamtleistungen aus dieser
Garantiezusage sind auf 120% des Kaufpreises des garantierten
Ersatzteils (Material maximal 100% und Lohnkosten maximal
20%) beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer/Käufer als
Selbstbehalt. Unter die Garantie fallen nicht a) Kosten für Test-, Mess-
und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem
garantiepflichtigen Schaden anfallen; b) der Ersatz von mittelbaren oder
unmittelbaren Folgeschäden; c) Kosten für Luftfracht. Werden
gleichzeitig der Garantie unterliegende Reparaturen und nicht der
Garantie unterliegende Reparaturen und/oder Inspektionen durchgeführt,
so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe
der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt. Die Garantie begründet
nicht Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder
Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). §5 Abwicklung der Garantie:
Der Käufer hat einen Garantieschaden unverzüglich und immer vor
Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur
bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt
einen geeigneten Reparaturbetrieb. Ist eine Reparatur durch den
Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die
Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem
Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden.
Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die
Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im
einzelnen zu ersehen sein. Der Käufer hat für die Feststellung des
Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der
beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom
Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer hat eine
schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege
über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu
übersenden.
Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die
Weisungen des Verkäufers zu befolgen. §6 Garantiedauer: Die Garantie
beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 6 Monaten/ überholten
Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der garantierten Baugruppe
während dieses Zeitraums erlischt die Garantie zum Zeitpunkt des
Austausches. §7
Veräußerung: Bei Veräußerung des garantierten Teiles bzw. des gesamten
Fahrzeuges mit dem eingebauten, garantierten Teil während der
Garantiedauer, kann der Käufer/Garantienehmer seine Ansprüche aus dieser
Garantiezusage an den Erwerber abtreten. §8 Verjährung: Alle Ansprüche
aus einem Garantiefall verjähren in 6 Monaten nach Eintritt des
Schadensfalles.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter
Kraftfahrzeugteile Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter
Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen,
Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Preise Der Preis des Kaufgegenstandes
versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Zahlungen Zahlungen
sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige
Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere
Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein
rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus
Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Eigentumsvorbehalt Der
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Garantie
Wir bieten auf unsere Gebrauchtteile eine Garantie über 3 Monate,
überholte Teile 6-12 Monate, ab dem Verkaufsdatum gemäß unseren
Garantiebedingungen. Die Garantie setzt voraus, dass die erworbenen
Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau im
Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Haftung Der
Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur,
wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Käufer ist
verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen
hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem
aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt war. Widerrufsbelehrung Der Verbraucher kann
den Vertrag widerrufen, indem er die erhaltene Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb von einem Monat zurücksendet. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht
paketversandfähiger Ware (z.B.
bei sperrigen Gütern) kann der Kunde den Widerruf auch durch ein
Rücknahmeverlangen in Textform (per Brief, Fax oder e-Mail) erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw.
des Rücknahmeverlangens. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung
- wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra
angefertigte Waren, preisreduzierte Sonderposten welche in unseren
Auktionen als solche gekennzeichnet sind, sind von der Rückgabe
ausgeschlossen. Impressum:
Geschäftsführer: Sascha Hasanovic; Adresse: Am Hagenblech 38, 59955
Winterberg; Kontakt: Telefon 02981/433, Fax: 02981/899525, Email:
verkauf at has-antriebstechnik.de; Ansprechpartner: Sascha Hasanovic
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